Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Unsere Angebote, Geschäftsabschlüsse und Lieferungen erfolgen ausschliesslich zu den nachstehenden Bedingungen. Diese gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers mit Verweis auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie in einem separaten Vertrag schriftlich festgehalten sind.
 

2. Angebote und technische Änderungen

2.1 Steht kein Gültigkeitsdatum auf unserem Angebot, ist dieses ab Ausstelldatum 3 Monate gültig. Sind technische Änderungen aufgrund geänderten Normen oder Vorschriften nötig, behalten wir uns diese vor, sofern sie für den Besteller zumutbar sind.
2.2 Die Unterlagen unserer Angebote wie Abbildungen, Zeichnungen, Angaben über Leistungen, Qualitäten, Materialien, Gewichte, Maße, Funktionen und DIN-Normen sowie sämtliche Prospektangaben und Angaben in sonstigen Druckschriften sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet sind. Eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften liegt nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung ausdrücklich erfolgt ist.
 

3. Eigentums-, Urheber- und übrige Schutzrechte

3.1 Von uns (oder der Firma Richter Spielgeräte GmbH aus Frasdorf oder CONCRETE Rudolph GmbH aus Weiler-Simmerberg) erstellte Prospekte, Kataloge, Produktionsvorlagen, Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, sowie auf alle anderen Unterlagen behalten wir unser Eigentums-, Urheber- und übrige Schutzrechte vor. Der Besteller ist nicht berechtigt, diese Unterlagen an Dritte weiterzugeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
3.2 Der Besteller verpflichtet sich, uns bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Nachbauer, Plagiatoren und sonstige Verletzter unserer Eigentums-, Urheber und übriger Schutzrechte nach besten Kräften zu unterstützen.
 

4. Lieferbedingungen

4.1 Sämtliche Preise in unserer Preisliste sind Nettobeträge zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preislisten aus dem Internet sind nicht verbindlich. Bei allen Geräten aus unserer jeweils aktuellen Preisliste erfolgt die Auslieferung ab Fr. 5‘000.- Nettowarenwert frachtfrei (Ausnahme Skateprodukte), befahrbare Entladestelle durch Fernverkehrslastzug ohne Ablad. Die Auswahl des Transportweges und des Transportmittels sind unter Ausschluss jeglicher Haftung unserem Ermessen überlassen.
4.2 Die Lieferung erfolgt nicht versichert auf Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Versandbeauftragten geht die Gefahr auf den Besteller über.
4.3 Transportschäden muss sich der Empfänger sofort beim Empfang vom Transportunternehmen bescheinigen lassen. Beanstandungen werden nur innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Geräte anerkannt. Nur dann können Ersatzforderungen an das Transportunternehmen geltend gemacht werden. Bitte verständigen Sie uns innerhalb von drei Tagen, damit wir Ihnen bei der Schadensabwicklung behilflich sein können.
4.4 Lieferfristen bzw. Liefertermine sind für uns unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.
4.5 Teillieferungen sowie im handelsüblichen Umfang Mehr- und Minderlieferungen sind zulässig.
4.6 Liegt ein unwesentlicher Mangel vor, so kann der Besteller die Abnahme nicht verweigern, wenn wir unsere Pflichten zur Mängelbeseitigung anerkennen.
 

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Auf unseren Rechnungen ist ein Fälligkeitsdatum angegeben. Fehlt dieses, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
5.2 Der Kunde gerät mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug. Für den Beginn der Verzugszinsverrechnung ist keine Mahnung nötig. Der geschuldete Verzugszins beträgt 5 %.
5.3 Bei mehrfacher Mahnung oder schlechten Erfahrungen betreffend Zahlungsmoral vom Kunden behalten wir uns eine Änderung der Zahlungskonditionen vor.
 

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller im Eigentum der LudoCrea.ch GmbH. Bis zur vollständigen Begleichung aller Rechnungen ist der Käufer nicht befugt, den Kaufgegenstand zu verpfänden, zu verkaufen oder zu vermieten.
 

7. Haftung

Unsere Haftung erstreckt sich auf einwandfreie, handwerkliche Verarbeitung, Verwendung zweckentsprechender Werkstoffe sowie standfeste und haltbare Konstruktionen. Unsere Haftung erstreckt sich weiter auf Ersatz der fehlerhaften Gegenstände oder Teile der Lieferung. Ersatzansprüche sind auf die einzelnen schadhaften Teile beschränkt. In dieser Hinsicht gelten unsere Lieferungen als teilbare Leistungen. Die Erhebung von Mängelrügen entbindet den Käufer nicht von der fristgerechten Begleichung unserer Rechnung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden.
 

8. Gewährleistung

8.1 Falls wir unserer Pflicht zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht oder nicht im vertragsgemässen Umfang nachkommen, verbleiben dem Käufer die gesetzlichen Rechte. Schadensersatz schulden wir jedoch nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2 Die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt: – 2 Jahre für alle beweglichen Teile und Seile
– bis zu 5 Jahre für Beschlagsteile
– bis zu 5 Jahren für Standpfosten aus Holz, mit Ausnahme von
– Robinie und Hartpapierlaminat bis zu 10 Jahre
– bis zu 15 Jahre für Standpfosten aus Beton und Metall
(einschließlich Bodenverankerungen aus Stahl)
– 3 Jahre für alle übrigen Teile
– 10 Jahre bei Skateanlagen, bis 20 Jahre bei Festpreisüberarbeitung nach 10 Jahren
8.3 Mängelansprüche entfallen, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Liefergegenstand unsachgemäss benutzt oder verändert wird oder seine technischen Originalkennzeichen geändert oder beseitigt werden. Die Mängelansprüche entfallen ferner, wenn der Besteller die Installation nicht sachgerecht vorgenommen hat und in dieser Installation der Grund für den Mangel liegt. Mutwillig beschädigte Teile, z. B. abgeschnittene Taue und Seile etc., lösen keine Mängelansprüche aus. Für den Farbauftrag auf bespielten Flächen aus Holz bzw. pulverbeschichtetem Metall etc., wird eine Gewährleistung ausgeschlossen. Die Mängelansprüche entfallen auch, wenn die Wartung nicht sachgerecht vorgenommen wurde. Trockenrisse stellen keinen Mangel dar. Wir behalten uns daher eine Prüfung der durchgeführten Montage und eine Einsicht in die Wartungsprotokolle, vor Erfüllung von Mängelansprüchen, vor.
 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort ist Giswil. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Sarnen (Schweiz). Es gilt das schweizerische Recht.
 

10. Salvatorische Klausel

Soweit sich einzelne Teile der vorliegenden Vertragsbedingungen oder separat getroffener Vereinbarungen als ungültig erweisen sollten, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.